Notfall Codeworte

Während einer Übung kann sich immer ein Notfall ereignen oder es kann eine tatsächliche Gefahr drohen. Es ist nicht immer ersichtlich ob solche Ereignisse simuliert oder real sind. Aus diesem Grund wurden folgende Notfall Codeworte eingeführt.


NOPLAY

Auf das Codewort „NOPLAY“ unterbrechen die betroffenen Einsatzkräfte und Darsteller ihr Szenario kurz und unauffällig. Dieses Codewort dient z. B. für Rückfragen, Hinweise oder der Ansage von Zwangsmitteln bzw. der Ansage eines Schmerzreizes.

Das Codewort „NOPLAY“ kann von Übungsleitern auch eingesetzt werden um einzelne Darsteller zu „neutralisieren“, z. B. wenn wie virtuell abtransportiert wurden.


REAL oder REALFALL

Das Codewort REAL oder REALFALL zeigt einen Ernstfall oder eine unmittelbare Gefahr an! Im betroffenen Bereich wird die Simulation sofort unterbrochen.


Bei internationalen Übungen wird “REAL” in englischer Aussprache verwendet. In Kooperation mit anderen Organisationen ist uns gelegentlich noch das Codewort “TATSACHE” begegnet. Dieses Codewort ist mit „REAL“ gleichzusetzen.


REAL: MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY

Das Codewort REAL wird mit dem Zusatz “Mayday, Mayday, Mayday” verwendet um akute Lebensgefahr zu signalisieren. Die gesamte Übung wird sofort gestoppt und der Funkverkehr ist freizuhalten!


Um Verwechslungen mit dem Codewort „Mayday“ der Feuerwehr zu vermeiden, das über Funk einen Atemschutzunfall angibt, ist es zwingend erforderlich die Mimtruppleiter vorab über simulierte Atemschutzunfälle zu informieren. Wir bitten auch darum bei allen Durchsagen, die nur einen simulierten Atemschutzunfall anzeigen, das Wort „Übungsdurchsage“ voranzustellen.


Tipp

Unserer Erfahrung nach, ist es manchmal erforderlich mit einem sehr energischen “STOPP” zunächst die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Das kann von Nöten sein, wenn Mimen und/oder Einsatzkräfte sehr in die Übung vertieft sind.


Autor

Dieser Überblick wurde zusammengestellt von

Ingo Vigneron
www.EMERGENCY-SIMULATION.eu
Ausbildung & Simulation, Freiwillige Notfallhilfe e. V.


Eigene Werkzeuge